Gründe, um die Polizei zu callen mit P
Gefundene Waffe muss gesichert und gemeldet werden
Akute Angst mit Gefahr kann einen Notruf rechtfertigen.
Schusswaffe in falschen Händen, akute Gefahr
Panne kann Gefahr im Verkehr sein, Polizei hilft
Massives Pöbeln kann Anzeige oder Platzverweis bringen
Verdächtige Person mit sexuellen Absichten melden
Ruhestörung, gerade nachts ruft man oft die Polizei
Aufdringliche Paparazzi, ggf. wegen Belästigung rufen
Bei schwerer Attacke/Orientierungslosigkeit Polizei/Notruf
Schuss gehört, mögliche Straftat oder Gefahr melden
Piraterie ist schwere Straftat, Polizei zuständig
Falschparker im Parkverbot, Ordnungsamt/Polizei
Bei akuter Gefahr ist ein Polizeiruf angebracht.
Massive Pöbelei kann Polizei erfordern
Verdacht auf Pädophilen unbedingt melden
Bedrohliche Seeräuberei ist ein klarer Fall für die Polizei.
Anzeige nach Beleidigung der Polizei möglich
Prügeln = Schlägerei/Körperverletzung, Polizei rufen
Prügel = laufende Gewalt, Notruf sinnvoll
Postraub ist schwerer Raub, klarer Polizeifall
Ein Verdacht auf Kindesmissbrauch gehört sofort gemeldet.
Bei Personenschaden nach Unfall Polizei verständigen.
Polizistenmord ist schwerstes Gewaltverbrechen
Plünderung ist Straftat, Polizei sofort rufen.
Häusliche Gewalt, Polizei rufen ist absolut richtig.
Piratenangriff ist Straftat, auch wenn selten.
Bei eskalierendem Protest mit Gewalt Polizei rufen.
Schweres Verbrechen, sofort Polizei alarmieren.
Diebstahl eines Polizeiautos, klarer Notrufgrund.
Übergriff ist Straftat, Polizei einschalten.
Diebstahl eines Porsches, klarer Fall für Polizei.
Beleidigung der Polizei ist strafbar, meldbar.
Bei einer Störung kann die Polizei einen Platzverweis aussprechen.
Diebstahl eines Pferdes, typische Anzeigesituation.
Häusliche Gewalt, akuter Notfall für Polizei
Ein Verdacht auf Kindesmissbrauch muss gemeldet werden.
Diebstahl von Briefen ist Straftat, Polizei rufen
Diebstahl eines Portemonnaies, Anzeige bei Polizei
Tötung eines Polizisten, Schwerstkriminalität
Angriff auf Beamte ist Straftat, Polizei einschalten
Drohende Gewalt gegen Polizei, Einsatzgrund
Ein Diebstahl ist ein konkreter Grund für einen Polizeiruf.
Diebstahl, auch von Pizza, ist anzeigbare Straftat
Ein herrenloses Militärfahrzeug wäre eine öffentliche Gefahr.
Polizeigewalt/Verdacht, kann man anzeigen
Anzeige wegen Polizeigewalt oder Notruf bei Angriff möglich.
Angriff auf Polizei ist Straftat, Einsatzgrund.
Bei polizeilicher Belästigung kann man andere Dienststelle rufen.
Körperverletzung durch Peter, dafür ruft man die Polizei.
Stalking/Verfolgung durch Perversen, akute Gefahr möglich.
Bei einem blockierten Stellplatz kann die Polizei einschreiten 🚓
Bei einem Todesfall kann ein Polizeieinsatz nötig sein 🚨
Mordverdacht an Papa, klarer Grund sofort Polizei zu rufen.
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