Gründe, um die Polizei zu callen mit Ü
Raubüberfall ist klarer Polizeinotruf, akute Gefahr.
Drogen- oder Medikamentenüberdosis, Notarzt/Polizei rufen.
Sexueller oder körperlicher Übergriff, klarer Notfall.
Als Unfallopfer überfahren worden, Polizei unbedingt rufen.
Starke Überflutung/Hochwasser, Gefahr für Menschen.
Plötzlicher Angriff, könnte Straftat/Amok sein.
Ladendiebstahl eines Ü-Eis, kleiner, aber echter Delikt.
Wenn man einen Überfall beobachtet, Polizei sofort rufen.
Bewaffneter Banküberfall, klassischer 110‑Grund.
Extrem laute Musik/Party, Polizei wegen Ruhestörung.
Autoüberschlag/Unfall, Polizei und Rettung rufen.
Als Opfer eines Überfalls ruft man natürlich die Polizei.
Schwerer Unfall, Polizei muss Unfallstelle sichern
Diebstahl, auch von Kleinigkeiten, ist strafbar
Naturkatastrophe, Polizei hilft bei Absicherung
Verstoß im Verkehr, Polizei darf einschreiten
Ruhestörung, bei Extremfällen ruft man die Polizei
Gefahr für Menschen/Sachen, Polizei unterstützt
Übergriffe = strafbare Attacken, Polizei rufen
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