Gründe, um die Polizei zu callen mit Ü
Raubüberfall ist klarer Polizeinotruf, akute Gefahr.
Ein Verkehrsunfall mit Verletzten erfordert schnelle Hilfe 🚓
Starke Überflutung/Hochwasser, Gefahr für Menschen.
Plötzlicher Angriff, könnte Straftat/Amok sein.
Ladendiebstahl eines Ü-Eis, kleiner, aber echter Delikt.
Wenn man einen Überfall beobachtet, Polizei sofort rufen.
Bewaffneter Banküberfall, klassischer 110‑Grund.
Extrem laute Musik/Party, Polizei wegen Ruhestörung.
Autoüberschlag/Unfall, Polizei und Rettung rufen.
Als Opfer eines Überfalls ruft man natürlich die Polizei.
- Überfall in der Bank
Diebstahl, auch von Kleinigkeiten, ist strafbar
Verstoß im Verkehr, Polizei darf einschreiten
Ruhestörung, bei Extremfällen ruft man die Polizei
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